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   BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85   

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https://dejure.org/1988,5493
BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85 (https://dejure.org/1988,5493)
BFH, Entscheidung vom 12.07.1988 - VII R 3/85 (https://dejure.org/1988,5493)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 1988 - VII R 3/85 (https://dejure.org/1988,5493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Lohnsteuerbeträge und Nebenleistungen der Arbeitnehmer einer Kommanditgesellschaft (KG) - Nichtabführung der Steuerabzugsbeträge und Nebenleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.07.1983 - VII R 43/80

    Verteilung der Beweislast - Feststellungslast

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
    Diese Regel gilt jedoch nicht ausnahmslos (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 1983 VII R 43/80, BFHE 138, 527, BStBl II 1983, 760, 761).
  • BFH, 17.07.1984 - VII S 9/84

    Inhaltliche Anforderungen an einen Haftungsbescheid - Haftungsbescheid gegen

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
    Verpflichtung zur anteiligen Befriedigung des FA und der Arbeitnehmer im Wege der Kürzung der auszuzahlenden Löhne bei nicht ausreichenden Mitteln der Gesellschaft auf den Beschluß vom 17. Juli 1984 VII S 9/84 (BFH / NV 1986, 583, m. w. N.), und.
  • BFH, 08.03.1988 - VII R 6/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Lohnsteuerhaftungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
    inhaltliche Bestimmtheit des Haftungsbescheids und Aufgliederung der Haftungssumme auf einzelne Haftungszeiträume auf das Urteil vom 12. März 1985 VII R 22/84 (BFH/NV 1987, 227, 228, m.w.N.), zuletzt bestätigt im Urteil vom 8. März 1988 VII R 6/87 (BFHE 152, 418, BStBl II 1988, 480).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 22/84

    Voraussetzungen der Verpflichtung zur Bestimmung der Haftungsschuld im

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
    inhaltliche Bestimmtheit des Haftungsbescheids und Aufgliederung der Haftungssumme auf einzelne Haftungszeiträume auf das Urteil vom 12. März 1985 VII R 22/84 (BFH/NV 1987, 227, 228, m.w.N.), zuletzt bestätigt im Urteil vom 8. März 1988 VII R 6/87 (BFHE 152, 418, BStBl II 1988, 480).
  • BFH, 05.03.1985 - VII R 134/80

    Inhalt steuerrechtlicher Pflichten von gesetzlichen Vertretern juristischer

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
    Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers bei Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten durch beauftragte Angestellte auf das Urteil vom 5. März 1985 VII R 134/80 (BFH / NV 1986, 61, 62) hin.
  • BFH, 19.11.1985 - VII S 13/85

    Voraussetzung für die Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
    Der Senat verweist dazu auf seinen Beschluß vom 19. November 1985 VII S 13/85 (BFH / NV 1986, 266, 269).
  • BFH, 21.10.1986 - VII R 144/83

    Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Lohnsteuern

    Auszug aus BFH, 12.07.1988 - VII R 3/85
    Vorprägung der Ermessensentscheidung durch die Entscheidung über das Maß des Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit des Haftungsschuldners) auf das Urteil vom 21. Oktober 1986 VII R 144/83 (BFH / NV 1987, 286, 287, m. w. N.),.
  • BFH, 17.09.2019 - VII R 5/18

    Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im

    Behauptet ein (ehemaliger) Geschäftsführer, die während der Zeit, in der er (mangels schriftlicher Aufgabenverteilung verantwortlicher) Geschäftsführer war, abgegebenen Lohnsteueranmeldungen seien unzutreffend gewesen, die Löhne seien nicht oder nicht vollständig ausgezahlt worden, so liegt die Aufklärung dieses Widerspruchs in seiner Verantwortungssphäre, denn er behauptet mit der nicht vollständigen Auszahlung der angemeldeten Löhne und Gehälter eine für ihn haftungsmindernde Tatsache (Senatsurteil vom 12.07.1988 - VII R 3/85, BFH/NV 1989, 7; Senatsbeschluss vom 11.03.2008 - VII B 214/06, BFH/NV 2008, 1291).
  • BFH, 08.05.2001 - VII B 252/00

    GmbH-Geschäftsführer; Haftungsbescheid; auf eigenen Arbeitslohn entfallende LSt

    Denn entgegen seiner Annahme trägt der Antragsteller und nicht das FA sowohl für die Behauptung, dass das Gehalt entgegen der Lohnsteueranmeldung und deren Ausweis auf der Lohnbescheinigung nicht verfügbar gewesen sei, wie für die Behauptung, die GmbH sei zum Fälligkeitszeitpunkt der Lohnsteuerabführungen illiquide gewesen, die Feststellungslast (vgl. Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 69 Rz. 107, sowie Senatsurteil vom 12. Juli 1988 VII R 3/85, BFH/NV 1988, 7).
  • BFH, 04.02.2003 - VI B 70/02

    LSt-Haftung; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten

    Der Geschäftsführer muss die Lohnsteuer-Anmeldung gegen sich gelten lassen, wenn er sie als alleiniger Vertreter der GmbH hätte anfechten können (FG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 1990 II 55/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 3; Kruse, a.a.O., § 166 AO 1977 Tz. 16; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 VII R 3/85, BFH/NV 1989, 7).
  • FG Niedersachsen, 28.11.2002 - 11 K 504/00

    Drittwirkung der Steuerfestsetzung in Haftungsfällen; Grundsatz der anteiligen

    Sind allerdings Lohnsteueranmeldungen abgegeben worden, trägt der GmbH-Geschäftsführer die Feststellungslast für die Behauptung, die Löhne seien nicht ausgezahlt worden (BFH-Urteil vom 12.07.1988 VII R 3/85, BFH/NV 1988, 7; BFH-Beschluss vom 08.05.2001 VII B 252/00, BFH/NV 2001, 1222).
  • FG Saarland, 04.02.2002 - 1 K 138/00

    Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Lohnsteuerpflichtverletzung §§ 69 Satz

    Sind seitens der GmbH keine nachträglichen Berichtigungen der Lohnsteueranmeldungen vorgenommen worden, so trifft - weil es sich insoweit um eine haftungsmindernde Tatsache handelt - den in Haftung genommenen Geschäftsführer die volle Beweislast dafür, dass die Löhne tatsächlich nicht oder nicht vollständig ausgezahlt worden sind (BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 VII R 3/85, BFH/NV 1989, 7).
  • FG Sachsen, 04.01.2008 - 5 K 1849/07

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage; Abhängigkeit der Untätigkeitsfrist von der

    Hierfür trägt jedoch der Kläger - anders als bei der Ermittlung der Haftungsquote bei der Inhaftungnahme für betriebliche Steuern - die Feststellungslast (vgl. BFH Urteil vom 12. Juli 1988, VII R 3/85, BFH/NV 1998, 7).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 9 K 9271/10

    Haftungsbescheid vom 24. Februar 2006

    Würde man eine andere Rechtsauffassung vertreten, seien im Übrigen nur geringfügige Kürzungen an der bisherigen Haftungssumme vorzunehmen, denn der nach der BFH-Rechtsprechung (Hinweis auf BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 VII R 3/85, BFH/NV 1988, 7 sowie BFH-Beschluss vom 8. Mai 2001 VII B 252/00, BFH/NV 2001, 1222) hinsichtlich der Nichtzahlung angemeldeter Löhne nachweispflichtige Kläger habe bislang mittels der von ihm im Klageverfahren eingereichten Lohnzahlungsunterlagen nur hinsichtlich eines Arbeitnehmers (N...) glaubhaft gemacht, dass die B... GmbH zu hohe Beträge angemeldet habe und dass deshalb allenfalls folgende Kürzungen vorzunehmen seien:.
  • FG Saarland, 07.07.1999 - 2 K 61/96
    Die LSt-Haftungssumme des Streitfalles könnte sich demzufolge allenfalls vermindern, etwa wenn die Klägerin für die GmbH nachträglich (anzuerkennende) berichtigte - niedrigere - LSt-Anmeldungen für den Haftungszeitraum vorlegen würde (s. dazu BFH-Urteil vom 12. Juli 1988 VII R 3/85 , BFH/NV 1989, 7, 9 mi. Sp.).
  • FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90
    und dem, Vorbringen, diese Anmeldungen seien falsch, die Löhne seien nicht bzw. nicht vollständig ausbezahlt worden, in der Verantwortungssphäre des Haftungsschuldners; er trägt insoweit die Feststellungslast (vgl. BFH vom 12.7.1988 VII R 3/85, Slg. amtlich nichtveröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV - 1989, 7).
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